§35a EStG Steuervorteil
20 % der Reinigungskosten von der Steuer abziehen.
Als haushaltsnahe Dienstleistung nach §35a EStG können Privathaushalte 20 % der Lohnkosten direkt von ihrer Einkommensteuerlast abziehen.
Voraussetzungen für den Steuerabzug
1. Leistung vor Ort
Die Reinigung findet in Ihrer privaten Wohnung oder Ihrem Haus in Deutschland statt.
2. Unbare Zahlung
Sie bezahlen per Banküberweisung oder PayPal. Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.
3. Ordnungsgemäße Rechnung
Sie erhalten von mir eine Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten für Ihre Steuererklärung.